Schadstoffsanierung unter der Lupe: Was steckt hinter TRGS und DGUV?
- raabe8
- 3. Juli
- 2 Min. Lesezeit
Alte Gebäude bergen oft mehr als nur historische Substanz, sie können auch gefährliche Altlasten enthalten. Besonders beim Rückbau, bei der Sanierung oder Modernisierung von Bauten aus der Zeit vor den 1990er-Jahren treten häufig Schadstoffe wie Asbest, künstliche Mineralfasern (KMF), polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) oder polychlorierte Biphenyle (PCB) zutage. Diese Stoffe wurden zu der damaligen Zeit verbaut, heute wissen wir um ihre gesundheitsschädliche und umweltgefährdende Wirkung.

Damit der Umgang mit diesen Gefahrstoffen nicht zum Risiko wird, gibt es klare gesetzliche Regelungen und technische Vorschriften, die den Ablauf einer Schadstoffsanierung definieren.
Doch was verbirgt sich eigentlich hinter Abkürzungen wie TRGS 519, TRGS 521 oder DGUV 101-004? Welche Bedeutung haben diese für die Praxis? Und warum ist es so wichtig, bei Sanierungsarbeiten strikt danach vorzugehen.
TRGS 519: Asbestsanierung mit System
Die Technische Regel für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519) regelt die Sicherheit bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien. Sie schreibt vor, dass solche Arbeiten nur von speziell geschultem Personal unter strengen Schutzmaßnahmen durchgeführt werden dürfen. Ziel ist es, die Freisetzung von Asbestfasern zu vermeiden, denn diese gelten als krebserregend.

TRGS 521: Umgang mit künstlichen Mineralfasern
Künstliche Mineralfasern, wie Glas- oder Steinwolle kommen häufig in der Dämmung vor. Werden sie bei Rückbauarbeiten freigesetzt, können ihre Fasern Atemwege und Lunge reizen. Die TRGS 521 legt Schutzmaßnahmen und Entsorgungsrichtlinien fest, um Mitarbeitende und Umwelt zu schützen.
TRGS 551 und DGUV 101-004: Sicherheit bei PAK- und PCB-Sanierungen
PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) kommen in Teerpappen oder alten Bodenbelägen vor. PCB (polychlorierte Biphenyle), oft in Fugendichtstoffen oder alten Elektrogeräten enthalten, sind hochgiftige Stoffgruppen mit teils krebserregender Wirkung.

Die TRGS 551 und die DGUV-Regel 101-004 formulieren detaillierte Anforderungen an Arbeitsverfahren, Schutzmaßnahmen und Entsorgungspflichten. Sie gewährleisten, dass Schadstoffe sicher entfernt werden, ohne neue Gefährdungen zu schaffen.
Kurz im Überblick:
TRGS = Technische Regeln für Gefahrstoffe
TRGS 519: Asbest: Abbruch, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten
TRGS 521: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle
TRGS 551: Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material
DGUV 101-004: Kontaminierte Bereiche
Verantwortungsvoll sanieren, normgerecht handeln
Schadstoffsanierungen sind komplexe Aufgaben, die fundiertes Know-how und strikte Regelkonformität verlangen. Die TRGS- und DGUV-Regelwerke bieten dabei den Rahmen für sicheres und umweltgerechtes Handeln.
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